PERENNIA
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Perennia GmbH — Handel mit natürlichen Diamanten und Edelsteinen

Stand: 22. September 2026

Inhalt

  1. § 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen
  2. § 2 Vertragsschluss
  3. § 3 Beschaffenheit der Ware, Zertifikate, Herkunft
  4. § 4 Preise, Zahlung, Umsatzsteuer
  5. § 5 Barzahlung, geldwäscherechtliche Pflichten, Sanktionslisten
  6. § 6 Übergabe, Versand, Gefahrübergang
  7. § 7 Eigentumsvorbehalt
  8. § 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
  9. § 9 Mängelhaftung
  10. § 10 Haftung
  11. § 11 Keine Anlageberatung, keine Rendite- oder Rückkaufzusage
  12. § 12 Risikohinweise zum Erwerb von Diamanten und Edelsteinen
  13. § 13 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
  14. § 14 Datenschutz und Aufbewahrung
  15. § 15 Verbraucherstreitbeilegung
  16. § 16 Schlussbestimmungen
  17. Gesetzliche Widerrufsbelehrung

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über den Verkauf von natürlichen Diamanten, Edelsteinen und damit zusammenhängenden Waren und Leistungen, die zwischen der Perennia GmbH, Mergenthalerallee 35–37, 65760 Eschborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 144739, vertreten durch den Geschäftsführer Robin Beusing (nachfolgend „Perennia“), und dem Kunden geschlossen werden.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Perennia stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Perennia in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
  4. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
  5. Perennia schließt Verträge ausschließlich mit Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Darstellungen von Waren auf der Website, in Katalogen, Newslettern, Preislisten oder sozialen Medien sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
  2. Individuelles Angebot. Perennia unterbreitet dem Kunden in Textform ein Angebot, das den Stein nach Zertifikatsnummer, Karatgewicht, Farbgrad, Reinheitsgrad, Schliff und Preis bezeichnet. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Bindungsfrist, mangels Angabe innerhalb von sieben Kalendertagen, in Textform annimmt.
  3. Bestellung über die Website. Soweit die Website eine Bestellfunktion vorsieht, gibt der Kunde mit dem Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Perennia bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst mit gesonderter Annahmeerklärung in Textform oder mit Übergabe beziehungsweise Versand der Ware zustande.
  4. Kauf in den Geschäftsräumen. Bei einem Kauf in den Geschäftsräumen von Perennia kommt der Vertrag mit Übergabe der Ware gegen Zahlung oder mit beiderseitiger Unterzeichnung des Kaufvertrags zustande.
  5. Kauf auf Veranstaltungen bei Partnern. Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume von Perennia geschlossen werden — insbesondere bei Verkaufsveranstaltungen in Partnerlocations —, sind außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge im Sinne des § 312b BGB. Verbraucher erhalten in diesen Fällen die Widerrufsbelehrung und eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrags auf Papier oder, mit ihrer Zustimmung, auf einem anderen dauerhaften Datenträger (§ 312f BGB).
  6. Jeder Stein ist ein Einzelstück. Perennia kann ein Angebot bis zu dessen Annahme widerrufen, insbesondere wenn der Stein zwischenzeitlich anderweitig verkauft wurde.
  7. Vertragssprache ist Deutsch. Perennia speichert den Vertragstext; der Kunde erhält die Vertragsdaten in Textform.

§ 3 Beschaffenheit der Ware, Zertifikate, Herkunft

  1. Perennia verkauft natürliche, in der Erde gewachsene Diamanten und Edelsteine. Diese sind Naturprodukte. Einschlüsse, Farb- und Strukturabweichungen sowie Wachstumsmerkmale sind warentypisch und stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich im Rahmen der vereinbarten Gradierung halten.
  2. Als vereinbarte Beschaffenheit gelten ausschließlich die Angaben in Angebot, Auftragsbestätigung und im zugehörigen Zertifikat, insbesondere Karatgewicht, Farbgrad, Reinheitsgrad, Schliffbewertung, Fluoreszenz und Maße.
  3. Liegt ein Zertifikat des Gemological Institute of America (GIA) oder eines anderen im Angebot benannten Labors vor, bestimmt sich die Beschaffenheit nach diesem Zertifikat. Gradierungen sind sachverständige Einschätzungen. Abweichungen, die sich bei einer Nachgradierung durch ein anderes Labor ergeben, stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich innerhalb der branchenüblichen Beurteilungsspielräume von bis zu einem Grad in Farbe oder Reinheit bewegen.
  4. Abbildungen, Videos und Lupenaufnahmen dienen der Veranschaulichung. Farbwirkung und Brillanz können je nach Bildschirm, Lichtquelle und Betrachtungswinkel abweichen.
  5. Angaben zu Herkunft und etwaiger Behandlung der Steine beruhen auf den Zertifikaten und den Erklärungen der Vorlieferanten und werden nach bestem Wissen weitergegeben.
  6. Perennia handelt ausschließlich mit Steinen, die nach den Erklärungen der Lieferkette aus konfliktfreien Quellen stammen. Rohdiamanten werden nur mit gültigem Zertifikat nach dem Kimberley-Prozess erworben und veräußert.
  7. Soweit Steine aus dem Zweitmarkt stammen, wird dies im Angebot kenntlich gemacht.

§ 4 Preise, Zahlung, Umsatzsteuer

  1. Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern sind dies Endpreise; die gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten, soweit sie anfällt.
  2. Perennia bepreist jeden Stein einzeln auf Grundlage seiner individuellen Eigenschaften. Eine Bindung an einen Börsen- oder Tageskurs besteht nicht.
  3. Differenzbesteuerung. Ein Teil des Sortiments wird nach § 25a UStG differenzbesteuert, insbesondere Steine, die von Privatpersonen oder von nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Verkäufern angekauft wurden. Bei differenzbesteuerten Waren wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen; ein Vorsteuerabzug ist für den Kunden insoweit ausgeschlossen. Die Rechnung trägt den Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“. Ob eine Ware der Differenzbesteuerung unterliegt, wird im Angebot kenntlich gemacht.
  4. Kosten für Versand, Werttransport und Transportversicherung werden gesondert ausgewiesen und vom Kunden getragen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  5. Zahlungsart. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung per Vorkasse durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Der Kaufpreis ist ohne Abzug innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang des Betrages bei Perennia. Die Übergabe oder Versendung der Ware erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
  6. Eine Barzahlung ist ausschließlich bei persönlicher Übergabe in den Geschäftsräumen von Perennia möglich. Für Barzahlungen gelten zusätzlich die geldwäscherechtlichen Pflichten nach § 5.
  7. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§§ 286, 288 BGB). Gegenüber Unternehmern gelten der erhöhte Verzugszins nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
  8. Perennia ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die ein erhöhtes Ausfall- oder Missbrauchsrisiko begründen.

§ 5 Barzahlung, geldwäscherechtliche Pflichten, Sanktionslisten

  1. Perennia unterliegt als Güterhändlerin dem Geldwäschegesetz (GwG).
  2. Bei Annahme oder Abgabe von Bargeld ab dem geldwäscherechtlichen Schwellenwert — derzeit 10.000 EUR, auch bei Aufteilung in mehrere Teilbeträge, die wirtschaftlich zusammengehören — ist Perennia gesetzlich verpflichtet, den Kunden und gegebenenfalls den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren. Der Kunde legt hierfür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vor und macht die gesetzlich geforderten Angaben, einschließlich Angaben zur Herkunft der eingesetzten Mittel.
  3. Ändern sich die gesetzlichen Schwellenwerte oder Pflichten, insbesondere durch die Verordnung (EU) 2024/1624, gelten die jeweils geltenden gesetzlichen Werte ohne dass es einer Änderung dieser AGB bedarf.
  4. Perennia gleicht Kundendaten mit den geltenden Sanktionslisten der Europäischen Union ab.
  5. Perennia ist berechtigt, den Vertragsschluss abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die erforderlichen Angaben oder Nachweise nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt, wenn begründete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen oder wenn ein Treffer auf einer Sanktionsliste vorliegt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet, soweit gesetzlich zulässig. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
  6. Gesetzliche Melde- und Aufzeichnungspflichten, insbesondere nach § 43 GwG, bleiben unberührt. Eine Meldung nach dem Geldwäschegesetz stellt keine Verletzung vertraglicher Pflichten dar.

§ 6 Übergabe, Versand, Gefahrübergang

  1. Die Übergabe erfolgt nach Wahl der Parteien persönlich in den Geschäftsräumen von Perennia nach Terminvereinbarung oder durch versicherten Werttransport.
  2. Ein Versand erfolgt ausschließlich versichert und mit Nachweis der Übergabe.
  3. Angegebene Liefer- und Übergabetermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
  4. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe an ihn oder an eine von ihm benannte Person auf ihn über (§ 475 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch dann, wenn der Verbraucher den Transporteur selbst beauftragt hat, sofern dieser nicht von Perennia benannt wurde.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf ihn über.
  6. Der Kunde prüft die Sendung unverzüglich nach Erhalt auf äußerlich erkennbare Beschädigungen und zeigt solche Perennia und dem Transporteur unverzüglich an. Die Anzeige ist für Mängelansprüche des Verbrauchers nicht Voraussetzung.
  7. Nimmt der Kunde die Ware trotz vereinbarten Termins und angemessener Nachfristsetzung nicht ab, kann Perennia nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Gegenüber Unternehmern erfolgt die Verwahrung ab Annahmeverzug auf deren Kosten und Gefahr.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Gegenüber Verbrauchern behält sich Perennia das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Gegenüber Unternehmern behält sich Perennia das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an Perennia ab; Perennia nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
  4. Werden Vorbehaltsware und andere Gegenstände verarbeitet oder untrennbar verbunden, erwirbt Perennia Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung.
  5. Der Unternehmer zeigt Perennia Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich an und übersendet die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen.
  6. Freigabe. Übersteigt der realisierbare Wert der Perennia zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, gibt Perennia auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten frei. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Perennia.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung, die als Anlage Bestandteil dieser AGB ist und zusätzlich unter substanzdiebleibt.de/widerruf abrufbar ist.
  2. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB für Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, wird nicht geltend gemacht. Perennia bepreist jeden Stein individuell und nicht tageskursgebunden; die Voraussetzungen dieser Ausnahme liegen daher nicht vor.
  3. Bei Verträgen, die in den Geschäftsräumen von Perennia bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien geschlossen werden, handelt es sich weder um Fernabsatzverträge noch um außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insoweit nicht.
  4. Im Fall des Widerrufs sendet der Verbraucher die Ware unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Absendung der Widerrufserklärung, zurück. Die Rücksendung hat versichert und in einer den Wert der Ware berücksichtigenden Weise zu erfolgen. Perennia stellt dem Verbraucher auf Wunsch einen versicherten Rückversand zur Verfügung; die hierfür anfallenden unmittelbaren Kosten trägt der Verbraucher.
  5. Für einen Wertverlust der Ware haftet der Verbraucher nur, wenn dieser auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war. Das Öffnen oder Beschädigen einer Zertifikatsversiegelung sowie das Fassen, Umarbeiten, Gravieren oder Nachschleifen des Steins gehen über die notwendige Prüfung hinaus.
  6. Individuell angefertigte Stücke. Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind — etwa ein Sonderschliff nach Kundenwunsch oder eine personalisierte Fassung —, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Perennia weist im jeweiligen Angebot gesondert darauf hin, wenn diese Ausnahme greift.

§ 9 Mängelhaftung

  1. Für Mängel der Ware gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Gegenüber Verbrauchern verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung. Eine Verkürzung dieser Frist bei gebrauchten Waren erfolgt nur, wenn sie mit dem Verbraucher ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde und der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens hiervon in Kenntnis gesetzt worden ist (§ 476 Abs. 2 BGB). Eine Verkürzung allein durch diese AGB findet nicht statt.
  3. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Fälle, in denen Perennia Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  4. Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Ablieferung ein Mangel, wird nach § 477 BGB vermutet, dass die Ware bereits bei Ablieferung mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar.
  5. Gegenüber Unternehmern gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
  6. Garantien bestehen nur, soweit sie in Textform ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind und ihren Inhalt sowie die räumliche und zeitliche Geltung benennen.
  7. Eine Veränderung des Markt- oder Wiederverkaufswerts der Ware nach Gefahrübergang stellt keinen Mangel dar.

§ 10 Haftung

  1. Perennia haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Perennia übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Perennia nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung von Perennia ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Perennia.
  5. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11 Keine Anlageberatung, keine Rendite- oder Rückkaufzusage

  1. Perennia betreibt den physischen Handel mit Diamanten und Edelsteinen. Perennia erbringt keine Anlageberatung, keine Anlagevermittlung und keine sonstigen erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen.
  2. Diamanten und Edelsteine sind keine Finanzinstrumente und keine Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes. Sie unterliegen keiner Einlagensicherung und keiner staatlichen Aufsicht über ihre Wertentwicklung.
  3. Perennia sagt keine bestimmte Wertentwicklung, Rendite oder Wiederverkäuflichkeit zu. Aussagen Dritter über Wertentwicklungen sind Perennia nicht zurechenbar.
  4. Ein Anspruch auf Rückkauf der Ware durch Perennia besteht nicht. Perennia kann im Einzelfall ein Ankaufsangebot zum jeweils aktuellen Marktpreis abgeben; hierzu ist sie nicht verpflichtet. Auch wiederholte Ankäufe begründen keinen Anspruch für die Zukunft.
  5. Der Kunde trifft seine Erwerbsentscheidung eigenverantwortlich. Steuerliche und rechtliche Folgen des Erwerbs, des Haltens und einer späteren Veräußerung klärt er selbst ab.

§ 12 Risikohinweise zum Erwerb von Diamanten und Edelsteinen

  1. Der Erwerb sollte nicht in Erwartung einer Rendite oder eines Wertzuwachses erfolgen.
  2. Die Wertbildung eines Diamanten hängt von Faktoren ab, die mit der Preisbildung an einer Wertpapier- oder Terminbörse nicht vergleichbar sind. Es besteht das Risiko, dass ein Stein nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder nur zu einem Preis veräußert werden kann, der deutlich unter dem Kaufpreis liegt. Weder vergangene Preisentwicklungen noch der gezahlte Kaufpreis sind eine Gewähr für künftige Markt- und Preisentwicklungen.
  3. Es besteht kein liquider Sekundärmarkt, auf dem Diamanten jederzeit zu einem transparenten Kurs veräußert werden könnten. Perennia ist nicht verpflichtet, einen solchen Markt bereitzustellen oder Ware zurückzukaufen.
  4. Die internationale Preisbildung orientiert sich am weltweiten Rohdiamanten- und Zwischenhandelsmarkt, der überwiegend in US-Dollar notiert. Unsere Preise weisen wir in Euro aus. Schwankungen des Wechselkurses können sich mittelbar auf künftige An- und Verkaufspreise auswirken.
  5. Diamanten und Edelsteine sind nicht für kurzfristige Spekulation und nicht als kurzfristige Anlage geeignet. Auf die kurzfristige Verfügbarkeit des eingesetzten Kapitals sollte verzichtet werden können. Von einer Fremdfinanzierung des Kaufpreises raten wir wegen der damit verbundenen Risiken ab.
  6. Wird das Geschäft durch einen selbständigen Vermittler angebahnt, kann dieser eine Vergütung erhalten, die aus dem Kaufpreis bestritten wird. Bei einem späteren Verkauf an gewerbliche Anbieter ist zu berücksichtigen, dass eine im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer nicht zurückerlangt werden kann.
  7. Die Entscheidung über den Erwerb trifft der Kunde eigenverantwortlich, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eigener Berater.

§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

  1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
  3. Die Abtretung von Ansprüchen des Unternehmers aus dem Vertrag bedarf der Zustimmung von Perennia in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 14 Datenschutz und Aufbewahrung

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Perennia, abrufbar unter substanzdiebleibt.de/datenschutz.
  2. Aufzeichnungen und Unterlagen, die Perennia nach dem Geldwäschegesetz zu erheben hat, werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von fünf Jahren aufbewahrt (§ 8 GwG). Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

§ 15 Verbraucherstreitbeilegung

  1. Perennia ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
  2. Eine Pflicht zur Teilnahme kann sich ändern; Perennia überprüft diese Erklärung jährlich anhand der Zahl der zum 31. Dezember des Vorjahres beschäftigten Personen (§ 36 Abs. 3 VSBG).

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Eschborn.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Perennia ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Gesetzliche Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Perennia GmbH
Mergenthalerallee 35–37
65760 Eschborn
E-Mail: info@substanzdiebleibt.de
Telefon: 06196 582730101

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ergänzende Hinweise von Perennia

Diese Hinweise sind nicht Teil der gesetzlichen Belehrung und schränken Ihre Rechte nicht ein.

Wegen des Warenwerts empfehlen wir, die Ware versichert und nachverfolgbar zurückzusenden, in der Originalverpackung und einschließlich des zugehörigen Zertifikats. Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen versicherten Rückversand zur Verfügung; die Kosten hierfür tragen Sie.

Das Öffnen oder Beschädigen einer Zertifikatsversiegelung sowie das Fassen, Umarbeiten, Gravieren oder Nachschleifen eines Steins gehen über die zur Prüfung notwendige Handhabung hinaus und können zu einem Wertersatz führen.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An
Perennia GmbH, Mergenthalerallee 35–37, 65760 Eschborn
E-Mail: info@substanzdiebleibt.de
Telefon: 06196 582730101

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):

______________________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

____________________________   Datum: __________________

(*) Unzutreffendes streichen.
Perennia GmbH · Mergenthalerallee 35–37 · 65760 Eschborn · HRB 144739 (Amtsgericht Frankfurt am Main)
Geschäftsführer Robin Beusing · info@substanzdiebleibt.de · 06196 582730101
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